| FAQ |
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1. Wie oft muss ich als ausgebildeter Snowboardlehrer oder Kandidat einen WK besuchen? 2. Wie lange ist der WK gültig? 3. Wo kann ich einen WK (Wiederholungskurs) machen? 4. Muss ich einen WK machen damit der Fachausweis gültig bleibt? 5. Kann ich den Wiederholungskurs auch bei einem Experten besuchen? |
1. Wie oft muss ich als ausgebildeter Snowboardlehrer oder Kandidat einen WK besuchen?Um den Status aktiv zu behalten, haben die Snowboardinstructoren und Kandidaten die Pflicht, alle zwei Jahre an einem Wiederholungskurs teilzunehmen. |
2. Wie lange ist der WK gültig?Ein SSBS WK (Wiederholungskurs) ist 2 Jahre gültig |
3. Wo kann ich einen WK (Wiederholungskurs) machen?In allen ausgeschriebenen Wiederholungskursen auf www.ssbs.ch oder direkt bei einem Experten (siehe Expertenliste auf www.ssbs.ch. |
4. Muss ich einen WK machen damit der Fachausweis gültig bleibt?Nein, aber damit dein Verbandsausweis gültig bleibt. Dieser wird je nach kantonaler Gesetzgebung verlangt, da zum Teil eine Fortbildungspflicht besteht. |
5. Kann ich den Wiederholungskurs auch bei einem Experten besuchen?Ja, das ist möglich. Die Expertenliste findest du auf www.ssbs.ch. |
6. Wie oft muss ich als TL den Wiederholungskurs besuchen?Der Technische Leiter hat eine jährliche WK-Pflicht. |
7. Was mache ich, wenn ich aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nicht am Kurs teilnehmen kann, oder den Kurs abbrechen muss?
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